Wer eine Photovoltaikanlage kauft, hat einen Steuervorteil , da die Anlage steuerlich absetzbar ist.
D. h., dass die Einkommensteuer entsprechend den Anschaffungskosten der Fotovoltaikanlage gemindert wird. Dies geschieht durch eine lineare Abschreibung, meist über fünf oder zehn Jahre.
Der Steuervorteil macht besonders dann bemerkbar, wenn das Einkommen des Käufers entsprechend hoch ist. Unter Berücksichtigung der Freibeträge kann so die Einkommensteuer entsprechend gemindert werden.
Wenn man eine Photovoltaikanlage betreibt, sollte man sich immer über den Steuervorteil informieren. Eine Photovoltaikanlage zu betreiben ist sehr toll, da man nicht nur seinen eigenen Strom produziert und somit keinen Strom mehr kaufen muss, sondern man unterstützt Ökostrom. |
Beim Kauf einer Photovoltaikanlage genießen Sie einige Steuervorteile, da der Gesetzgeber die Anschaffung einer Solaranlage steuerlich begünstigt.
Photovoltaik rechnet sich vor allem bei einem möglichst hohen Eigenverbrauch. Darüber hinaus gab es mit dem modernen EEG 2021 eine positive Änderung für Besitzer einer Photovoltaikanlage: Ab 2021 muss die EEG-Eigenverbrauchsteuer bloß noch für Geräten ab einer Leistung von 30 kWp gezahlt werden.
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Bei einer Photovoltaikanlage hat man einen Steuervorteil, da man die Umwelt schont und man seinen Strom kaufen muss. Das tolle an einer
Photovoltaikanlage ist, dass man seinen eigenen Strom produzieren kann und wenn man immer noch einen Überschuss hat, dann kann man den verkaufen.
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